Stiftungen

Die rechtsfähige Stiftung erfreut sich in Deutschland anhaltender Beliebtheit. Dies zeigt sich an der steigenden Zahl der selbstständigen Stiftungen und an der zunehmenden Bedeutung der vielschichtigen Stiftungslandschaft. Mit der zentralen Ausprägung zur dauerhaften Zweckverwirklichung mit dem hingegebenen Stiftungsvermögen nimmt die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts – als Prototyp aller Stiftungsformen – eine einzigartige Stellung unter den hiesigen Rechtsformen ein. Die vom Stifter einmal verfassten Ziele und Zwecke leiten die beständige Stiftungstätigkeit.

Rund 95% der rechtsfähigen Stiftungen verfolgen steuerbegünstigte Zwecke und müssen somit die hohen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Neben den steuerlichen Vorgaben müssen auch die prägenden Gegebenheiten der Stiftungen mit ihren Besonderheiten in der Rechnungslegung berücksichtigt werden. Dies gilt, unabhängig ob Aufstellung oder Prüfung, sowohl für den handelsrechtlichen Jahresabschluss als auch für die Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht (Jahresrechnung).

Ob Bürgerstiftung, rechtsfähige oder unselbstständige Stiftung als offizieller Stiftungspartner und Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sehen wir uns als Berater in der Verantwortung, Stiftungen mit dem Blick für das Ganze zu begleiten. Unser Leistungsportfolio ermöglicht die umfassende steuerrechtliche und wirtschaftliche Betreuung Ihrer Stiftung.

„Stiften gehen“ und Gutes tun

Sie ergreifen Initiative und möchten Ihr persönliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit durch eine rechtsfähige Stiftung gestalten. Dann bringen Sie Ihren Willen im Rahmen des Stiftungsgeschäfts zum Ausdruck und stellen einen bestimmten Teil Ihres Vermögens zur Verfügung.

Dabei bedeutet Stiften für den Stifter immer, sich von einem Teil seines Vermögens endgültig zu trennen.

Die Förderung von privat geprägten Zwecken ist eine Herzensangelegenheit. Wir begleiten Sie bei Ihrem individuellen Vorhaben und suchen gemeinsam nach dem besten Weg. Neben den formellen steuerlichen Voraussetzungen achten wir auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die passende Stiftungs- bzw. Förderungsform. Gerade bei der Stiftungsgründung müssen die Weichen richtig gestellt werden - denn von der Idee her sind Stiftungen für die Ewigkeit gedacht.

Michael Höppner
Ihr Ansprechpartner

Michael Höppner
Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (BA)

Deutsche StiftungsAkademie
Zertifizierte Kompetenz

Wenn es um Stiftungen und Vereine geht, profitieren Sie von dem Know-how unseres Stiftungsberaters (DSA) und zertifizierten Beraters für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH).