Soziale Einrichtungen
Die überregionale Betreuung sozialer Einrichtungen ist traditionell ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeiten.
Spezialisiert seit über 20 Jahren
Wir verfügen in folgenden Bereichen über umfangreiche Branchenkenntnisse:
- Alten- und Pflegeheime
- Jugendhilfeeinrichtungen
- Krankenhäuser
- Behindertenhilfeeinrichtungen
- Hospize
- Einrichtungen der ambulanten Versorgung
- Betreutes Wohnen
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
Steuerliche und wirtschaftliche Rundum-Beratung
Für die genannten Branchen bieten wir unseren Mandanten neben den klassischen Tätigkeitsfeldern der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung Unterstützung auf folgenden Gebieten:
- Buchführung und Jahresabschlusserstellung (auch nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung, bzw. der Krankenhaus-Buchführungsverordnung)
- Einrichtung und Optimierung einer Kostenstellenrechnung
- Begleitung zu Pflegesatz- und Entgeltverhandlungen
- Durchführung von Investitionskostenberechnungen und Verhandlung hierüber
- Jahresabschlussprüfungen
- Begleitung von Existenzgründungen sozialer Einrichtungen
- Unterstützung bei Verkaufsprozessen
- Unternehmensbewertungen
Unser Netzwerk mit Investoren und Betreibergesellschaften runden das Bild ebenso ab, wie die Kenntnisse über das jeweilige Landesrecht in mehreren Bundesländern.
Neben der Betreuung eigener Mandate bieten wir im Bereich von
kirchlichen Einrichtungen (Diakonie und Caritas)
die deutschlandweite Beratung und Begleitung von Mitarbeitervertretungen an. Hier betreuen wir ausschließlich die Arbeitnehmerseite in wirtschaftlichen Fragestellungen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang in enger Kooperation bei der Beantwortung von rechtlichen Fragen mit dem ebenfalls spezialisierten Rechtsanwalt Sven Feuerhahn aus Göttingen zusammen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Begleitung von:
- Notlagendienstvereinbarungen oder Sanierungstarifverträgen
- Überprüfung von Wirtschaftsprüfertestaten hinsichtlich der Kürzung von erfolgsabhängigen Jahressonderzahlungen
- Intensiven Überprüfungen der von Arbeitgeberseite vorgelegten wirtschaftlichen Unterlagen
- Beratung von Arbeitnehmervertretern in ihrer Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Kommission
- Begleitung der Mitarbeitervertreter in Sitzungen von Wirtschaftsausschüssen