Wirtschaftsprüfung
Unser zuständiger Geschäftsführer, Herr Jens Landfeld, hat nach fast 13 Jahren Tätigkeit bei einer der „Big Four“ einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus der Betreuung national und international tätiger Unternehmen und Konzerne. Diese Erfahrung setzen wir im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit zielgerichtet auf die speziellen Bedürfnisse inhabergeführter und mittelständischer Unternehmen um.
Ganzheitliches Handeln für individuelle Ansprüche
Als unternehmerisch denkende Wirtschaftsprüfer können wir Ihnen durch unseren jeweiligen speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Prüfungsansatz weit mehr bieten als die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Rechnungswesens. Im Rahmen von Einzel- und Konzernabschlussprüfungen sowie Sonderuntersuchungen profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Betrachtungsweise. So können wir über die Prüfung hinaus auch wertvolle Hinweise zur Optimierung Ihrer internen Kontroll- und Steuerungssysteme geben.
Steuerbegünstigten Einrichtungen und Stiftungen
Unsere Expertise im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht nutzen wir für die zielgerichtete Prüfung der Finanzbuchhaltung und Berichterstattung von gemeinnützigen Organisationen. Neben der Jahresabschlussprüfung führen wir auch auf Wunsch eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW PS 720) durch. Der Umfang und eine spezifische Zielsetzung der Prüfungstätigkeit bei freiwilliger Beauftragung können individuell mit uns abgestimmt werden.
Für Stiftungen bieten wir im Einklang mit den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben die Prüfung:
- des Jahresabschlusses der Stiftung,
- der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
- der Erhaltung des Stiftungsvermögens und
- der satzungsmäßigen Mittelverwendung an.
Bescheinigung für Makler- und Bauträger
Als Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlagenberater, Bauträger oder Baubetreuer gehen Sie einem verantwortungsvollen Beruf, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung, nach. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Mit der Einreichung unseres Prüfungsberichts bei der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen Sie Ihrer gesetzlichen Prüfungspflicht nach. Darüber können wir Ihnen durch unsere Prüfung einen Mehrwert zur internen Prozessoptimierung bieten.