Jahresabschluss und Steuererklärung

Nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung gemäß Handels- und Steuerrecht. Gern unterstützen wir Sie dabei, die Finanzbuchhaltung selbst führen zu können und die rechtlichen Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu erfüllen.

Um alle Originalbelege immer griffbereit im Hause zu haben und stets die aktuellen Geschäftszahlen einsehen zu können, müssen Sie keine eigene EDV-gestützte Finanzbuchhaltung implementieren. Wir stellen Ihnen gern die Datev-Lösung Unternehmen online vor, begleiten Sie bei einer möglichen Einführung der Software und übernehmen bei digitalem Belegaustausch Ihre Finanzbuchhaltung.

Grundlage und Kommunikationsinstrument

Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Berechnung der Steuerlast und ein aussagekräftiges Instrument für Ihre zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen. Zusätzlich bekommen Sie ein Kommunikationsinstrument an die Hand, das Ihnen bei Kreditverhandlungen und Ratingverfahren weiterhilft. In einem persönlichen Abschlussgespräch stellen wir Ihnen gern die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Abschlussdaten vor und analysieren mit Ihnen gemeinsam die Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen.

Im Rahmen unserer Unternehmensberatung unterstützen wir Sie auch durch die Begleitung von Refinanzierungsverhandlungen.

Mit dem Jahresabschluss erhalten Sie gleichzeitig die für Sie gesetzlich notwendigen Steuererklärungen und dazugehörigen Anlagen. Selbstverständlich überprüfen wir die Anwendung von steuerlichen Gestaltungsoptionen und stellen Ihnen vorhandene Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast vor.

Digitaler Datenaustausch

Traditionell erhalten Sie bei uns immer ein gebundenes Exemplar des Berichts über die Jahresabschlusserstellung und der dazugehörigen Steuererklärungen in Papierform zur Aufbewahrung in Ihren Unterlagen.

Der Finanzverwaltung müssen wir die Abschlussdaten bereits seit einigen Jahren als sogenannte E-Bilanz für alle Gewerbebetreibende in digitaler Form übermitteln. Die papierlose Kommunikation soll Medienbrüche zwischen Wirtschaft und Verwaltung aufheben. Zur Übermittlung der Daten hat die Finanzverwaltung den technischen Standard XBRL (= extensible Business Reporting Language) ausgewählt. Ebenso senden wir Ihre Steuererklärung ausschließlich auf elektronischem Wege zum Finanzamt.

Der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung erfolgt über unseren IT-Systempartner Datev eG mithilfe des ELSTER-Verfahrens. Zum Schutz Ihrer sensiblen Steuerdaten erfolgt die elektronische Übermittlung mit einer hybriden Verschlüsselung, welche dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder bekennen sich zu ihrer Verantwortung für IT-Sicherheit im Verfahren ELSTER. Dies wurde mit der Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt. Ebenso lässt sich die DATEV eG zertifizieren, dass die getroffenen Datenschutzmaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in der internen Organisation umgesetzt wurden.

Für Kapitalgesellschaften reichen wir bereits seit dem Geschäftsjahr 2006 den handelsrechtlichen Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger ein, damit dieser auf der Website www.bundesanzeiger.de veröffentlicht bzw. beim Bundesanzeiger hinterlegt werden kann.

Sie wünschen ebenfalls ein digitales Jahresabschlussexemplar zur systematischen Archivierung oder unkomplizierten Weiterleitung? Sprechen Sie uns an und wir übermitteln Ihnen gern Ihren Erstellungsbericht im PDF-Format.