Wirkung der Corona-Maßnahmen und Bonuszahlungen


Wirkung der Corona-Maßnahmen und Bonuszahlungen

In den zurückliegenden Wochen wurden viele Maßnahmen von Bund und Ländern beschlossen, um den gesellschaftlichen und konjunkturellen Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Die Maßnahmen umfassten von Milliarden-Hilfsprogrammen, über die Sicherung der Beschäftigung bis hin zu steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer und Unternehmer.

Unterschiedliche Wirkung der Maßnahmen auf die Unternehmen

Um auf die aktuellen Einschränkungen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu reagieren, ist es geboten, eine individuelle Strategie aus den möglichen Maßnahmen für jedes Unternehmen am Markt zusammenzustellen. Jede einzelne Maßnahme hat dabei unterschiedliche Auswirkungen auf die Liquiditäts- sowie Ertragslage und muss mit den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen abgestimmt werden.

Unsere nicht abschließende Darstellung der wichtigsten Maßnahmen zum Stand 3. April 2020 soll die wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen verdeutlichen:


Auswirkungen der Maßnahmen
Für die Vollständigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.


Eine weitere Maßnahme sind die steuerfreien Bonuszahlungen in der Corona-Krise

Arbeitnehmer kommen in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung, indem die Auszahlung von Bonuszahlungen steuer- und sozialversicherungsbegünstigt werden sollen. Mit dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 wurde geregelt, dass Unterstützungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bis zu einer Höhe von 1.500,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sein dürfen.

Diese Sonderleistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 dem Arbeitnehmer zufließen.

Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen, wie Ärzte, Pflegekräfte etc., ergibt sich aus dem BMF-Schreiben nicht. Dies stellt zudem klar, dass geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie Zuschüsse als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld (wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze) nicht unter die Steuerbefreiung fallen sollen. Die steuerfreien Sonderleistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Bonuszahlungen bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern mehr „Netto vom Brutto“ zukommen zu lassen und in der Krise eine Unterstützung zu bieten.

Wir unterstützen Sie in diesen schwierigen Zeiten auf Kurs zu bleiben.

Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich Acht.