Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige


Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige werden von dieser Krise besonders hart getroffen und brauchen besondere Unterstützung. Die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben mit dem Bund hierfür Soforthilfe bereitgestellt. Dabei handelt es sich unter anderem um Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das sind echte Hilfen für diejenigen, die eine Unterstützung besonders dringend benötigen.

Mit den Soforthilfen sollen Liquiditätsengpässe überwunden werden. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten u.a.  wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und Ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten.

Zuschüsse für das Land Niedersachsen

Die Zuschüsse aus dem Programm Corona-Soforthilfe für Niedersachsen stehen für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten zur Verfügung und können ertragswirksam vereinnahmt werden. Sie helfen damit neben der Verbesserung Ihrer Liquiditätssituation auch dabei, Ihr Ergebnis zu sichern.

Die Zuschüsse staffeln sich zum Stand 31. März 2020 nach der Anzahl der Beschäftigten wie folgt:

bis 5 Beschäftigte:  9.000,00 Euro
bis 10 Beschäftigte: 15.000,00 Euro
bis 30 Beschäftigte: 20.000,00 Euro
bis 49 Beschäftigte: 25.000,00 Euro

Die Abwicklung der Zuschüsse erfolgt über die NBank. Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen.

Zuschüsse für das Land Sachsen-Anhalt

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.

Die Zuschüsse staffeln sich zum Stand 31. März 2020 nach der Anzahl der Beschäftigten wie folgt:

bis 5 Beschäftigte:  9.000,00 Euro
bis 10 Beschäftigte: 15.000,00 Euro
bis 25 Beschäftigte: 20.000,00 Euro
bis 50 Beschäftigte: 25.000,00 Euro

Die Beantragung und Auszahlung wickelt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ab. Hier finden Sie auch stets die aktuellsten Informationen.

Für alle Zuschüsse muss versichert werden, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder der Liquiditätsengpass auf die Folgen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Unterlagen für eine Überprüfung hierzu sind vorzuhalten und für die nächsten 10 Jahre aufzubewahren.   

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Informationen haben den Stand zum 31. März 2020.

Wir unterstützen Sie in diesen schwierigen Zeiten auf Kurs zu bleiben.

Bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich Acht.