Herausforderung Pflegesatzverhandlung


Das Pflegestärkungsgesetz III hat die Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen grundlegend verändert.

So wurde durch § 84 Abs. 2 SGB XI gesetzlich festgeschrieben, dass tarifliche Vergütungen oder – im Falle des Fehlens tariflicher Strukturen – eine Vergütung bis zur Höhe tariflicher Entgelte in den Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich zurückgewiesen werden dürfen.

Natürlich muss im Gegenzug auch nachgewiesen werden, dass das so verhandelte Entgelt auch bei den Mitarbeitenden ankommt. In der Konsequenz ergibt sich hier ein durchlaufender Posten.

Gleichwohl muss es dem Betreiber der Einrichtung möglich sein, sein unternehmerisches Risiko angemessen vergütet bzw. refinanziert zu bekommen. Gerade in der momentanen Zeit stellen sich Betreiberrisiken vor allem in Form von Personalknappheit und wachsenden Ansprüchen an das gesamte Vergütungspaket dar.

Hier stehen wir aktuell vor großen Herausforderungen, denn das SGB XI als Bundesgesetz wird erst durch Rahmenverträge auf Landesebene anwendbar gemacht. Was also, wenn es – wie in Niedersachsen – noch keinen neuen Landesrahmenvertrag gibt oder die Höhe des Anspruchs auf Unternehmergewinn weiterhin mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „angemessen“ beschrieben wird?

Wie soll dann das gesetzlich zugestandene Unternehmerrisiko bemessen werden und vor allem: In welcher Position des Kalkulationsschemas soll es verhandelt werden?

Die Erfahrungen aus bisherigen Pflegesatzverhandlungen zeigen, dass die Kostenträger das Thema Unternehmerrisiko durchaus sehen. Ihnen wird aber durch die fehlenden verbindlichen Regelungen kein Bezugsrahmen gegeben, innerhalb dessen sie verhandeln können.

Umso wichtiger ist es, sich in Vorbereitung anstehender Pflegesatzverhandlungen vollständige Transparenz über die eigene individuelle Kostenstruktur und die Zusammensetzung einzelner Kostenpositionen (bspw. direkte und indirekte Personalkosten) zu verschaffen. Diese sind den Basisdaten der laufenden Vereinbarung gegenüber zu stellen, um so Unter- und Überdeckungsbereiche zu identifizieren und daraus eine entsprechende Verhandlungsstrategie abzuleiten.

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Jens Landfeld
Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann
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