Das neue Transparenzregister


Mit den aktuellen Änderungen des Geldwäschegesetzes (kurz GwG) vom 26. Juni 2017 kommt ein neues elektronisches Register. Darin sind Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen einzureichen. Die damit gewonnene Transparenz dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Aufdeckung komplizierter Gesellschaftsstrukturen und soll die Aufklärung von Straftaten erleichtern.

Wer muss sich registrieren?

Nach dem GwG gelten als Vereinigungen vor allem die juristischen Personen des Privatrechts (u.a. GmbHs, AGs, eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen etc.) sowie eingetragene Personengesellschaften (d.h. ohne BGB-Gesellschaften) mit Sitz in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Anerkennung als steuerbegünstigte Organisation.

Deren wirtschaftlich Berechtigte definiert das GwG grundsätzlich als „jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  1. mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
  2. mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
  3. auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt“.

Rechtsfähige Stiftungen und ähnliche Vereinigungen veröffentlichen als wirtschaftlich Berechtigte:

  • den Stifter oder Treugeber
  • die Mitglieder des Vorstands
  • alle begünstigten Personen (Destinatäre)

Welche Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind mitteilungspflichtig?

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses:
    • Beteiligung an der Vereinigung oder durch Stimmrechte
    • Ausübung von vergleichbaren Kontrollrechten
    • gesetzlichen Vertreter oder Begünstigter

Die Angaben sind verpflichtend bis zum 1. Oktober 2017 dem Transparenzregister unter www.transparenzregister.de mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt als erfüllt, wenn sich alle erforderlichen Informationen bereits aus anderen elektronischen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Unternehmensregister) ergeben. Handlungsbedarf besteht daher insbesondere für rechtsfähige und unselbstständige Stiftungen.

Noch Fragen? Dann melden Sie sich bitte bei unserem Ansprechpartner!

Michael Höppner
Steuerberater
Diplom-Betriebswirt (BA)
Telefon: 03943 26 780 73
E-Mail: hoeppner(at)consiliaris.de